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Steuerrecht

Gestaltungsberatung

Trotz der ständigen Beteuerungen aller politischen Parteien, das Steuerrecht zu vereinfachen, Ausnahmeregelungen und Privilegien abzuschaffen, und dafür die allgemeinen Steuersätze zu senken (Stichwort: Steuererklärung "auf dem Bierdeckel" oder "in zehn Minuten"), ist das Steuerrecht komplizierter und undurchsichtiger denn je. Es spricht alles dafür, dass sich hieran auch in absehbarer Zeit nichts ändern wird.

Deshalb müssen im privaten und ganz besonders im unternehmerischen Bereich bei der Zukunftsgestaltung auch die steuerlichen Gegebenheiten mit ihren Chancen und Risiken mit einbezogen werden.

Die Fragen in diesem Bereich sind vielfältig und betreffen die unterschiedlichsten steuerlichen Gebiete:
  • Wann liegt eine "verdeckte Gewinnausschüttung" vor?
  • Welche Besonderheiten sind bei der Beschäftigung von Familienangehörigen zu beachten?
  • Wie reduziere ich Schenkungs- und Erbschaftssteuer?
Gerade im Steuerrecht ist es wichtig, dass vor einer unternehmerischen oder privaten Entscheidung die steuerlichen Folgen der Gestaltungsalternativen geklärt werden.


Prozessvertretung und Rechtsbehelfsverfahren

Selbstverständlich gehört auch die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung gegen das Finanzamt zu meinem Tätigkeitsbereich.
Der Einzelne - sei es im Privat- oder Unternehmensbereich - scheint dem Finanzamt gegenüber mitunter völlig machtlos zu sein. Steuerbescheide werden erlassen und vollzogen, ohne die Argumente des Betroffenen überhaupt zur Kenntnis genommen zu haben. Obwohl noch keine neutrale Instanz über die vom Finanzamt festgesetzten Forderungen entschieden hat, können Steuerbescheide trotz Ihres Einspruchs ohne entsprechende Anträge auf Aussetzung der Vollziehung grundsätzlich sofort vollzogen werden. Dies kann Ihre gesamte wirtschaftliche Existenz gefährden.


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