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Arbeitsrecht - Informationen für Arbeitnehmer

Als Fachanwältin mit Erfahrung auf allen Gebieten des Arbeitsrechts stehe ich Ihnen zur Seite – durch Beratungsgespräche, bei außergerichtlichen Konflikten oder vor Gericht. Ich beantworte Ihre Fragen und finde Lösungen rund um alle arbeitsrechtlichen Themen von A wie Abfindung bis Z wie Zeugnis.

Gerne stehe ich Ihnen beispielsweise bei folgenden Fragen beratend zur Seite:
  • Wann und mit welchen Gründen kann mir mein Arbeitgeber kündigen?
  • Wie verhalte ich mich bei einer drohenden oder bereits erfolgten Kündigung?
  • Kann ich eine Weiterbeschäftigung durchsetzen?
  • Habe ich einen Anspruch auf Abfindung?
  • Ist die mir vom Arbeitgeber angebotene Abfindung akzeptabel? Drohen mir Nachteile, beispielsweise beim Bezug von Arbeitslosengeld?
  • Wie verhalte ich mich bei Problemen im laufenden Arbeitsverhältnis – zum Beispiel bei Verdienstkürzungen, "Mobbing" oder einer Abmahnung?
  • Was kann ich tun, wenn Gehaltszahlungen ausbleiben, mein Arbeitgeber sonstige Ansprüche nicht erfüllt oder gar insolvent ist?
  • Wie verhalte ich mich bei Problemen mit der Agentur für Arbeit?
Als Arbeitnehmer sind Sie in der Regel nicht nur rechtlich von Ihrem Arbeitgeber abhängig. Auch in wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht besteht ein Abhängigkeitsverhältnis. Kommt es zu Streitigkeiten oder sogar juristischen Auseinandersetzungen, drohen Ihnen als Arbeitnehmer bedeutende wirtschaftliche, aber auch persönliche Einschnitte bis hin zu existenziellen Problemen.
Umso wichtiger ist es, dass Sie rechtzeitig handeln! Wenn Sie eine Kündigung fürchten oder bereits erhalten haben, suchen Sie schnellstmöglich juristischen Rat! Die Fristen im Falle einer Kündigung oder bei offenen Lohn- und Gehaltsforderungen sind teilweise sehr kurz. Beispielsweise beträgt die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage nur drei Wochen. Die Meldung bei der Agentur für Arbeit muss unverzüglich, das heißt spätestens drei Werktage nach Erhalt der Kündigung erfolgen. Beide Fristen beginnen mit dem Zugang der Kündigung und nicht erst mit dem Ausscheiden des Arbeitnehmers. Langes Zögern kann also zu erheblichen Nachteilen führen.

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